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Das Heiligtum auf dem Pommerner Martberg
Das gallorömische Bergheiligtum
auf dem Calmont
Römische Brunnenanlage oder ein Relikt aus dem Hochmittelalter?
Auszug aus dem Buch: Spätrömische Höhensiedlungen in Eifel und Hunsrück
 
Abb. rechts: Der Standort des antiken Tempels (Pfeil) ist aufgrund der dichten Bewaldung des Berggipfels vom Moseltal her nicht leicht auszumachen.
 
Fotos vom September 2005
Zwischen Bremm und Ediger-Eller ragt der Calmont empor, ein markantes, von West nach Ost ausgerichtetes Bergmassiv, das steil zur Mosel hin abfällt. Die höchste Erhebung ist abgeflacht zu einer nahezu ebenen, ovalen Gipfelfläche von ungefähr 75 m x 20 m mit zwei im Westen und Osten vorgelagerten terrassenartigen Absätzen. Vom Gipfelplateau aus bietet sich ein imposanter Ausblick über die Landschaft mit der 290 m tiefer liegenden Mosel und der engen Moselschleife um den Petersberg. Bei archäologischen Ausgrabungen im Jahr 2005 konnten westlich auf dem Bergplateau an höchster Stelle die Überreste eines römischen Tempels festgestellt werden. Die noch vorhandenen Mauerreste bilden ein doppeltes Viereck.

Dieser Grundriss ist typisch für einen gallorömischen Umgangstempel, der in den gallischen und germanischen Provinzen ein verbreiteter Bautyp war. Der Tempel bestand aus einem quadratischen hohen Mittelbau, der cella von 4 m x 4 m. Um ihn herum lief ein offener Umgang von 8,9 m x 8,9 m, dessen Dach von Säulen getragen wurde. Besonders die Kleinfunde, wie die zahlreichen Münzen und Fragmente von Glas, Keramik und Votivfigürchen aus Terrakotta, lassen darauf schließen, dass der Tempel vom 2. bis zum 4. Jh. n. Chr. bestand. Hinweise auf die hier verehrten Gottheiten haben die Grabungen noch nicht ergeben. Das ist auch darauf zurückzuführen, dass die ständigen unerlaubten Schürfungen und Raubgrabungen die archäologischen Befunde zerstört haben.

Abb. oben: Rekonstruktionsentwurf des gallorömischen Umgangstempels auf der Gipfelfläche des Calmont.
 
Abb. rechts: Anders als vor etwa 1800 Jahren ist das Gelände heute dicht bewaldet. Der ca. 6 bis 8 Meter hohe Tempel stand völlig frei und war somit weithin bis in Eifel und Hunsrück sichtbar.
 
Abb. unten: Besucher des römischen Heiligtums im
2. Jh. n. Chr. werden diesen Panoramablick wohl ebenfalls genossen haben. Bremm, das 1051 erstmals urkundlich erwähnt wird, bestand zu diesem Zeitpunkt vermutlich noch nicht an dieser Stelle sondern an einem Südhang, etwas südlich des heutigen Siedlungsgebietes.
 
 
Das römische Bergheiligtum auf dem Calmont gehört zu unserem historischen und kulturellen Erbe. Wegen des öffentlichen Interesses und der großen Bedeutung für Wissenschaft und Denkmalpflege ist das gesamte Areal als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen. Vorhaben und Handlungen, die den vorhandenen Bestand des Kulturdenkmals gefährden, wie Nachgraben, Absuchen und Wegnahme von archäologischen Gegenständen, sind verboten und werden strafrechtlich verfolgt.
 
Abb. oben: Der Nachbau des Tempels des Lenus Mars auf dem Pommerner Martberg (Foto: www.martberg.de).
 
Abb. rechts: Lageplan des Bergheiligtums mit Standort des Tempels (Quadrat) und des Brunnenschachtes (Punkt).
 
 
 
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Römische Brunnenanlage oder ein Relikt aus dem Hochmittelalter?

Nördlich der Gipfelfläche des Calmont mit den Überresten der römischen Tempelanlage befindet sich im Felshang, 35 m vor der Plateaukante, eine brunnenartige Vertiefung mit 0,9 m lichter Weite. Ähnliche Brunnenschächte oder Zisternen wurden mehrfach bei römischen Heiligtümern angetroffen. Durch die aus ihnen geborgenen Funde können sie oftmals als einer Gottheit geweihte, „heilige“ Brunnen (puteus) gedeutet werden. Beim Schacht auf dem Calmont könnte es sich aber, wie auch bei einigen künstlichen Terrassen im Steilhang, um Relikte des alten Bergbaus aus dem Hochmittelalter oder der Frühneuzeit handeln. Bei einer illegalen und unfachmännisch durchgeführten Raubgrabung 1973 hat man den Schacht bis zu einer Tiefe von 10 bis 14 m ausgehoben, ohne dass die Sohle erreicht wurde. Die archäologischen Verfüllschichten wurden unwiederbringlich zerstört und die Funde aus ihrem Befundzusammenhang herausgerissen. Daher ist es nicht mehr möglich, den genauen Verwendungszweck des Schachtes zu bestimmen.

Abb. oben links: Wieder aufgemauerter Brunnen
 
Abb. unten links: Rekonstruktionsentwurf
Texte und Zeichnungen: Förderverein Calmont-Region e. V. - Fotos: Rainer Pellenz, Bremm
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Auszug aus dem Buch

Spätrömische
Höhensiedlungen
in Eifel und Hunsrück

von Karl-Josef Gilles, 1985

Seiten 69 bis 70
und Seite 236

7.1. Exkurs Höhenheiligtümer

Zu den römischen Höhensiedlungen zählt bedingt auch die Gruppe der Berg- oder Höhenheiligtümer, die bislang nur in den seltensten Fällen als solche erkannt und allzu oft als Bergbefestigungen oder Signalstationen angesprochen wurden. Wenn sie dennoch hier kurz berücksichtigt werden, obwohl sie sich von ihrer Bauanlage und ihrer Funktion deutlich von den befestigten Höhensiedlungen unterscheiden, erfolgt dies vornehmlich aus Gründen der Abgrenzung, zumal vom Oberflächenbefund eine Differenzierung recht schwer fällt.

Auf 14 Bergen oder Höhen (H 1 - 14) unseres Arbeitsgebietes, die aufgrund ihrer Lage durchaus als befestigte Höhensiedlung geeignet wären, können wir beim derzeitigen Forschungsstand ein solches Berg- oder Höhenheiligtum vermuten. Obwohl ein Heiligtum nur in wenigen Fällen durch Untersuchungen nachgewiesen ist, wie in Ettringen (H 3) oder Fell (H 12), eventuell auch in Bonn-Bad Godesberg (H 1), lassen gewisse Kriterien auf ein Bergheiligtum schließen.

Leicht fällt eine Entscheidung bei einer Anhäufung von Terrakottenfragmenten, wie in Ettringen (H 3), Boos (H 4), Bremm (H 8), Wittlich-Neuerburg (H 10), Fell (H 12) und Bockenau (H 14). Zwar liegen bisweilen auch von befestigten Höhensiedlungen Terrakottenbruchstücke vor, doch handelt es sich dabei in der Regel um Einzelstücke, die zum persönlichen Besitz des ein oder anderen Bewohners der Höhensiedlungen gehörten. Bemerkenswert ist ferner das Auftreten von Kultbildern oder Weihesteinen, wie in Bonn-Bad Godesberg (H 1), Hinterweiler (H 6), Fell (H 12) und Hinzenburg (H 13), wobei aus Fell und Hinzenburg auch verschiedene Säulenfragmente bekannt sind, die als Spolien ausscheiden.

Auf eine Cella deuten verschiedentlich im Zentrum der Bergkuppe (H 1, H 3, H 8, H 13, H 14) oder auf einem exponierten Punkt des Bergsporns oder -grats (H 5, H 7, H 11, H 12) festgestellte Quadrat- oder Rechteckbauten hin.

Typisch ist für die Mehrzahl der als Höhen- oder Bergheiligtümer angesprochenen Plätze, daß sich die römischen Oberflächenfunde - soweit die Anlagen nicht mittelalterlich überbaut sind - nur über einen kleineren Bereich der Kuppe, des Sporns oder des Grats erstrecken, im Gegensatz zu den befestigten Höhensiedlungen, wo die Lesefunde über die ganze Höhe streuen und auf eine dichte und geschlossene Besiedlung des Gipfels schließen lassen. Weiter haben die mutmaßlichen Bergheiligtümer - sofern beim vorliegenden Fundmaterial eine Aussage möglich ist - von unseren Höhenbefestigungen abweichende Münzreihen. Diese setzten wie in Nürburg (H 2), Ettringen (H 3), Boos (H 4), Hinterweiler (H 6), Brernm (H 8), Zell (H 9) und Fell (H 12) mit Münzen des 1. oder frühen 2. Jahrhunderts ein, wobei jene weniger abgegriffen sind, und schließen in der Regel mit Prägungen des späten 4. Jahrhunderts. Allerdings sind Gepräge der 2. Hälfte des 2. und der 1. Hälfte des 3. Jahrhunderts im Gegensatz zur zeitgleichen Keramik nur schwach vertreten, wohingegen späte Antoniniane der Jahre nach 275, die auf den befestigten Höhensiedlungen meist fehlen, relativ gut repräsentiert sind und eine kontinuierliche Nutzung der Heiligtümer nach der Katastrophe von 275 / 6 nahelegen. Andererseits vermißt man wieder Keramik der 2. Hälfte oder des ausgehenden 4.Jahrhunderts, obwohl Münzen dieses Zeitabschnittes mitunter zahlreich vorliegen.

Wohl nicht zufällig werden viele der Höhenheiligtümer an Orten angelegt, die bereits in vorgeschichtlicher Zeit als Befestigung (H 5, H 7, H 9, H 11, H 13, H 14) oder Siedlung, vielleicht auch als Heiligtum (H 3, H 12) genutzt waren. Bekanntere Beispiele, wie die innerhalb der beiden Oppida von Otzenhausen und vom Donnersberg lokalisierten Heiligtümer, seien hier kurz angefügt. Ob mit der Ortswahl vielleicht bewußt oder gezielt an die Plätze der Ahnen angeknüpft wurde, mag derzeit dahingestellt sein. Andererseits fehlen an den von uns als Höhenheiligtum angesprochenen Orten - sofern sie nicht bereits in vorgeschichtlicher Zeit befestigt waren - Anzeichen von Gräben oder Umwehrungen, die auf eine befestigte Höhensiedlung schließen ließen.

Eine unterschiedliche Nutzung einer der aufgeführten Höhen, zunächst als Heiligtum, später als Berg- befestigung, ist nach römischem Sakralrecht nur schwer vorstellbar. Nicht ohne Grund wird daher im 4. Jahrhundert, als im Wittlicher Tal an der Römerstraße Trier - Andernach zum Schutz der Straße eine Bergbefestigung errichtet wurde, die Wahl auf den Lüxemkopf bei Wittlich - Bombogen und nicht auf den benachbarten Burgberg bei Wittlich - Neuerburg (H 10) gefallen sein, da letzterer seit dem 2. Jahrhundert bereits ein Heiligtum trug, obwohl er für die Anlage einer solchen Höhenbefestigung wesentlich besser geeignet gewesen ware.

Bremm Kr. Cochem-Zell, Calmond (H 8)

Auf dem als Signalstation gedeuteten Berggrat (KD Kr. Cochem [München 1960] 324) zeigen sich an der Oberfläche Spuren eines quadratischen Gebäudes mit zahlreichen Ziegelresten. Bei verschiedenen Raubgrabungen, wobei u. a. auch eine Zisterne ausgehoben wurde, kamen an nennenswerten Funden mehr als 120 Münzen des frühen 2. bis späten 4. Jahrhunderts (Schlußmünze: vor 388), eine Scheibenfibel, 12 Terrakottenfragmente und zahlreiche Keramikscherben, die weitgehend der mittleren Kaiserzeit angehörten, zutage (unpubl.).

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