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am Bremmer Calmont
Geländehalter   Drachen- u. Gleitschirmfliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn e.V.
Webseite   www.thermik4u.de
e-mail   webmaster@thermik4u.de
Vorwort:

Wir sind eine kleine Gruppe flugbegeisterter Naturfreunde. Jeder Flieger ist zur sicheren Ausübung des Flugsports auf das Vorhandensein funktionsfähiger Windanzeiger und auf das Einhalten geländespezifischer Regeln angewiesen, die in der nachstehenden Flugbetriebsordnung beschrieben werden. Leider erleben wir es immer wieder, dass unsere Informationstafeln und die Windanzeiger mutwillig beschädigt oder gar gestohlen werden. Bitte bedenken Sie, dass dadurch die Sicherheit des Flugbetriebes gefährdet wird.

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Gleitschirmfilme vom Calmont
     
  Flugtag am 20.08.2011  
     
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Der Start im Zeichen des (Gipfel-)Kreuzes.

I. Allgemeine Verhaltensregeln:

1. Die Zufahrtswege dürfen nur mit angepasster Geschwindigkeit befahren werden. Das Parken auf den Zufahrtswegen ist nicht erlaubt. Bitte nehmt Rücksicht auf die Wanderer sowie die Belange der Land- u. Forstwirtschaft und der Jägerschaft, denn wir sind dankbar hier geduldet zu werden!

2. Haltet das Gelände sauber! Abfallgefäße sind bewusstt nicht aufgestellt. Jeder nimmt seinen Müll wieder mit!!!

3. Auf die berechtigten Interessen der Jägerschaft ist besondere Rücksicht zu nehmen! So darf die Zufahrt zum Startplatz längstens bis ca. 1 + Stunden vor Sonnenuntergang befahren werden. Am Startplatz geparkte Fahrzeuge sind rechtzeitig vorher zu entfernen!

II. Flugregeln und Gefahrenhinweise:

Das Gelände ist nur für Gleitsegel zugelassen! Für Hängegleiter besteht Flugverbot!

1. Fliegen ist nur erlaubt mit der Lizenz „Unbeschränkter Luftfahrerschein“ (früher: „B-Schein“) und bestehender Haftpflichtversicherung sowie bei Beachtung aller weiteren gesetzlichen Bestimmungen und nach vorheriger Einweisung durch den Geländehalter.

Hinweis: -Der Startplatz liegt im Luftraum G 1.000 ft FIR Frankfurt
-Besonders wird hingewiesen auf das Einflugverbot für die nordwestlich verlaufende Kontrollzone des Flugplatzes Büchel (s. Aushang ICAO-Karte/ keine Gewähr für Aktualität!)

2. Vorrangig flugberechtigt sind die Mitglieder des Vereins „Drachen- und Gleitschirmfliegerfreunde Rhein-Mosel-Lahn e.V.“

Nach den Auflagen des Bewilligungsbescheides gem. 25 Abs. 1 LuftVG dürfen Piloten wegen der schwierigen Landeverhältnisse nur fliegen nach vorheriger Einweisung durch den Geländehalter. Bitte Personalien und Daten zur Fluglizenz und Haftpflichtversicherung bereithalten!

3. Im Bereich des Starthanges ist besondere Rücksicht zu nehmen auf Personen, die sich auf dem Fußweg befinden. Jegliche Gefährdung ist auszuschließen.

Blick auf den steilen Startplatz am Gipfelkreuz

4. Durch den vorhandenen Baumbestand besteht Rotoren-Gefahr bei westlichen und östlichen Windrichtungen!

Startmöglichkeiten bestehen für die Windrichtungen SSO - SSW

Top-landing unmittelbar am Startplatz ist aus Sicherheitsgründen verboten! Nach ausreichendem Höhengewinn ist Top-landing auf Feldwegen im rückwärtigen Bereich möglich.

5. Die Strecke zwischen Start- u. Landeplatz beträgt Luftlinie 1,5 km. Die Höhendifferenz beträgt 268 m. Dies entspricht einer Gleitzahl von ca. 5,3. Bitte beachten und nicht unterschätzen: Gegenwind und Düseneffekt!!! Wenn nicht bereits in der Startphase an Höhe gewonnen wird, muss man sich sofort Richtung Landeplatz orientieren und sich dabei dicht am Geländeverlauf halten, um nicht zu viel Höhe zu verlieren und möglicherweise den Landeplatz nicht mehr zu erreichen.

Notlandeplätze sind nur eingeschränkt vorhanden. In Frage kommen insbesondere Weinbergswege auf der gegenüberliegenden Moselseite (Leebereich des Petersberges beachten!)
Aber Achtung: Wasserlandung = akute Lebensgefahr!!!

Der Ort darf nur mit der vorgeschriebenen Sicherheitshöhe überflogen werden.

Grandioses Moselschleifen-Panorama

6. Besondere Gefahrenpunkte im Landeplatzbereich:

a) Bundesstraße 49 (sehr stark befahren!!!)
b) Eisenbahnbrücke mit Oberleitung (Starkstrom)!
c) Mosel
d) Fahrrad-/Fußweg
e) häufig starke Turbulenzen und Windscherungen !!! (nur für erfahrene Piloten geeignet!!!)

Es muss immer eine moselseitige Landevolte geflogen werden!!!

Die Bundesstraße 49 darf im Landeanflug nicht überflogen werden.
Der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zur B 49 ist horizontal und vertikal stets einzuhalten, so dass der Landepunkt sich unmittelbar neben dem Fahrrad-/Fußweg befindet (siehe Landeplatz-Flurkarte)

Der Endanflug verläuft immer parallel zur Mosel.

Also niemals den Endanflug Richtung B49 oder Richtung Mosel ausführen!!!

Fahrradfahrer und Fußgänger dürfen nicht gefährdet werden.

Das Überfliegen der Eisenbahnbrücke im Landeanflug ist verboten!!!

Es muss über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus ausreichend Abstand zur Eisenbahnbrücke gehalten werden! Rotoren-Gefahr!!!

Der Bereich jenseits der Mosel befindet sich bei südlichen Windrichtungen im Lee des Petersberges.

ACHTUNG: Bitte vor dem Flug eigene Windanzeiger am Start- u. Landeplatz aufstellen (sofern nicht bereits vorhanden)!
Koordinaten: Startplatz = 50 06+475 N, 07 07+000 O Landeplatz = 50 06+230 N, 07 08+240 O

7. Gastflieger:

Gastflieger, die die vorgenannten Regeln beachten, sind herzlich willkommen und dürfen das Fluggelände kostenlos benutzen. Honoriert es bitte durch Euer Verhalten.

Der Geländehalter

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Bilder Rudolf Schmitz Für eine größere Darstellung klicken Sie bitte auf die Vorschaubilder.
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Quellen der Fotos: Rudolf Schmitz, Mayen, Rolf Goergen, Bad Bertrich und Walter T. Franzen, Bremm
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